Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Hollenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 93
86568 Hollenbach
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-hollenbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93997242594Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93997242594Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8257 9996-0
Fax: +49 8257 9996-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt