Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Haar
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
85540 Haar
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-haar.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66552873578Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66552873578Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 46002-0
Fax: +49 89 46002-111
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt