Marktgebühren; Erhebung

    Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

    Beschreibung

    Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

    Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Zell a.Main - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 8

    97299 Zell a.Main

    Postanschrift

    Rathausplatz 8

    97299 Zell a.Main

    Öffnungszeiten

    Mo 07:15 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 12:15 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@zell-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4528278885117Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 46878-15

    Fax: +49 931 46878-88

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Stichwörter

    Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English