Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Schopfloch
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Str. 15
91626 Schopfloch
Kontakt
E-Mail: poststelle@schopfloch-mittelfranken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40441128715Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40441128715Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9857 9795-0
Fax: +49 9857 9795-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt