Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 26

    97346 Iphofen

    Postfachadresse

    Postfach 120

    97344 Iphofen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldemat@vgem.iphofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/804186026780Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9323 8715-32

    Fax: +49 9323 8715-6632

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English