Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1
91639 Wolframs-Eschenbach
Kontakt
E-Mail: rathaus@wolframs-eschenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51329474832Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9875 9755-0
Fax: +49 9875 9671
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher