Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Markt Schierling
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84069 Schierling
Kontakt
E-Mail: markt@schierling.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69996710709Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69996710709Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9451 9302-0
Fax: +49 9451 3434
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher