Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Arnstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    94424 Arnstorf

    Postanschrift

    Marktplatz 8

    94424 Arnstorf

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 11:45 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arnstorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30664352499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8723 9610-0

    Fax: +49 8723 9610-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English