Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Beschreibung
Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:
- Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
- für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
- für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
- Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Ost Erfurt (BImA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Drosselbergstraße 2
99097 Erfurt
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5586672287227Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 361 3482-131
Fax: +49 361 3482-366
Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Balth.-Neumann-Str. 14
97353 Wiesentheid
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist donnerstags bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Kommunale Verkehrsüberwachung mittwochs von 10.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@wiesentheid.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/841186117778Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9383 9735-0
Fax: +49 9383 9735-700
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024