Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: vg@oettingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87662903811Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9082 709-0
Fax: +49 9082 709-88
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 28.11.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung