Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

    Beschreibung

    Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    97232 Giebelstadt

    Postfachadresse

    Postfach 27

    97231 Giebelstadt

    Kontakt

    E-Mail: info@giebelstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41440771792Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9334 808-0

    Fax: +49 9334 808-41

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English