Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
Beschreibung
Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln (Art. 20 Kostengesetz). Verwaltungsgebühren sind ein Entgelt für den allgemeinen Aufwand der beteiligten Behörden bei der Vornahme von Amtshandlungen. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach der jeweiligen Kostensatzung, die als Anlage ein Kostenverzeichnis enthalten kann. Die Auslagen sind die nicht bereits durch die Gebühr abgegoltenen Aufwendungen der beteiligten Behörden (z.B. Kosten für Sachverständigengutachten, Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen oder Postzustellungsaufträge).
Die entsprechende Kostensatzung und das Kostenverzeichnis erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, Ihrem Landratsamt, Ihrem Bezirk, dem Zweckverband, der sonstigen kommunalen Gebietskörperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts.
Amtshandlungen, die die Gemeinden, Landkreise und Bezirke im staatlichen Auftrag vornehmen, unterliegen nach Art. 1 Abs. 1 Satz 3 des Kostengesetzes der Kostenpflicht.
Die Höhe der Gebühr ist hier allerdings nicht in der kommunalen Kostensatzung festgelegt, sondern ergibt sich aus dem (staatlichen) Kostenverzeichnis, das gem. Art. 5 Abs. 1 des Kostengesetzes durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlicht wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirk Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 97512-100
Fax: +49 871 97512-529
Internet
Landratsamt Deggendorf (LRA DEG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1555
94455 Deggendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-deg.bayern.de
De-Mail: poststelle@landkreis-deggendorf.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=14998145400Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14998145400Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 991 3100-0
Fax: +49 991 3100-41250
Internet
Gemeinde Aholming
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Römerstr. 2
94527 Aholming
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@gemeinde-aholming.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57553286489Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9938 9505-0
Fax: +49 9938 9505-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kostengesetz (KG)
- Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und GemeindeverbändeBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.07.2024
Stichwörter
kommunales Kostenrecht, Verwaltungskostenrecht