Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

    Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige

    Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.

    Beschreibung

    In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.

    Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.

    Hinweise für Sonstiges (094720198000): Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Online-Dienst

    Handwerksrolle - Antrag auf Eintragung

    ID: L100042_407.-27409

    Beschreibung

    Ein neuer Service für Existenzgründer und Mitgliedsbetriebe: Melden Sie Ihre Daten zur Eintragung in die Handwerksrolle online an die Handwerkskammer. Als Mitgliedsbetrieb können Sie hier Ihre Daten ändern und aktualisieren bzw. Ihren Betrieb aus der Rolle löschen. Das spart Zeit und Arbeit, die Sie sinnvoller einsetzen können.

    Online erledigen

    • Handwerksrolle - Antrag auf Eintragung
      Ein neuer Service für Existenzgründer und Mitgliedsbetriebe: Melden Sie Ihre Daten zur Eintragung in die Handwerksrolle online an die Handwerkskammer. Als Mitgliedsbetrieb können Sie hier Ihre Daten ändern und aktualisieren bzw. Ihren Betrieb aus der Rolle löschen. Das spart Zeit und Arbeit, die Sie sinnvoller einsetzen können.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Oberfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-oberfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 910-0

    Fax: +49 921 910-309

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers

    Voraussetzungen

    Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gebührenordnung der Handwerkskammer

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Beginns hat unverzüglich bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.

    Fristen

    Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.

    Kosten

    etwa 70 - 153 EUR

    Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

    Hinweise für Sonstiges (094720198000): Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    • für Einzelunternehmen: 76 EUR
    • für andere Rechtsformen: 153 EUR

    jede Änderung jeweils eine Gebühr von 51 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024

    Hinweise für Sonstiges (094720198000): Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Oberfranken am 05.12.2023

    Stichwörter

    Handwerkskammer-Anzeige, Unternehmensregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English