Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Solche Erlaubnisse können nur zur Pistenpflege, der Versorgung von Einrichtungen oder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. Weitere Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass durch die beabsichtigte Nutzung keine Gefahren für die Sicherheit der Sporttreibenden entstehen.

    Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, soweit für den Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG)zugelassen worden ist.

    Wer sich zur Zeit des Sportbetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufhält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grettstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 1

    97508 Grettstadt

    Postanschrift

    Hauptstr. 1

    97508 Grettstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde.grettstadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46441786573Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46441786573Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9729 9111-0

    Fax: +49 9729 9111-18

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

    Kosten

    In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis, forstwirtschaftlich, Hauptabfahrt, Hauptskiwanderweg, landwirtschaftlich, Pistenpflege, Rodeln, Schneefahrzeug, Skibobfahren, Skifahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English