Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Altenmünster
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86450 Altenmünster
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@altenmuenster.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77664373494Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77664373494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8295 9690-0
Fax: +49 8295 9690-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz