Kommunen; Rechtsaufsicht

    Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.

    Beschreibung

    Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften aus. Der Regierung obliegt die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Gemeinden und die Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist Rechtsaufsichtsbehörde der Bezirke.

    Bei Zweckverbänden und gemeinsamen Kommunalunternehmen ist Rechtsaufsichtsbehörde

    • das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, wenn ein Bezirk oder der Freistaat Bayern beteiligt ist
      oder wenn ein anderes Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband eines anderen Landes oder der Bund beteiligt ist,
    • die Regierung, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Gemeinde beteiligt ist,
    • das Landratsamt, wenn nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.

    Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken.

    Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Kommunale Angelegenheiten (Reg UFr)

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    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

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    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

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    Odeonsplatz 3

    80539 München

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    80524 München

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    nur nach Vereinbarung

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    Fax: +49 89 2192-12225

    Internet

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    Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 2.1 - Kommunale Angelegenheiten (LRA NES)

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    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

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    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

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    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English