Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Beschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bezirk Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100165
93001 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberpfalz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71442661384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 9100-0
Fax: +49 941 9100-1112
Internet
Landratsamt Schwandorf (LRA SAD)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51775782430Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51775782430Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 471-0
Fax: +49 9431 471-444
Internet
Große Kreisstadt Schwandorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1880
92409 Schwandorf
Kontakt
E-Mail: info@schwandorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=65664457476Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65664457476Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 45-0
Fax: +49 9431 45-100
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2024
Stichwörter
Ankauf, Verkauf, An- und Verkauf, Baugrundstücke kaufen, Baugrundstücke verkaufen, Liegenschaften, Verkauf Baugrundstücke, Kauf Baugrundstücke