Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bad Brückenau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten aufgrund der Corona-Pandemie.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bad-brueckenau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42331287441Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42331287441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9741 804-0
Fax: +49 9741 804-17
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024