Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (095710214000): Ergänzung: Stadt Wassertrüdingen
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Wassertrüdingen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1146
91714 Wassertrüdingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-wassertruedingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38775523486Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9832 6822-0
Fax: +49 9832 6822-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (095710214000): Ergänzung: Stadt Wassertrüdingen
Fachlich freigegeben durch Stadt Wassertrüdingen am 08.11.2024