Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Sonstiges (095710199000): Ergänzung: Gemeinde Schnelldorf

    Online-Dienst

    Wasserzählerablesung

    ID: L100042_190107.-167199

    Beschreibung

    Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Online erledigen

    • Wasserzählerablesung
      Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schnelldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothenburger Straße 13

    91625 Schnelldorf

    Postanschrift

    Rothenburger Straße 13

    91625 Schnelldorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittag nur nach Vereinbarung!

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schnelldorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55218919712Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7950 9801-0

    Fax: +49 7950 9801-33

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (095710199000): Ergänzung: Gemeinde Schnelldorf

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Schnelldorf am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English