Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern Gewährung

    Ehrenamtliche Richter; Beantragung einer Entschädigung

    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter können eine Entschädigung beantragen (z. B. für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten).

    Beschreibung

    Bei den Arbeitsgerichten, bei den Sozialgerichten, bei den Verwaltungsgerichten, bei den Finanzgerichten, bei den Kammern für Handelssachen der Landgerichte (Handelsrichter) und teilweise bei den Strafgerichten (Schöffen) wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit vollem richterlichen Stimmrecht mit.

    Für die Tätigkeit wird nach § 15 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Entschädigung für

    • Notwendige Fahrtkosten (z.B. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kilometergeld bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs)
    • Aufwand (z.B. Tagegeld, Übernachtungsgeld)
    • sonstige Aufwendungen
    • Zeitversäumnis
    • Nachteile bei der Haushaltsführung und
    • Verdienstausfall

    gezahlt. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung sowie die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des JVEG.

    Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 EUR je Stunde.

    Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten neben der Entschädigung für Zeitversäumnis eine zusätzliche Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 EUR je Stunde. Ehrenamtliche Richter, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen ehrenamtlichen Richtern gleich. Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Für den Verdienstausfall wird eine zusätzliche Entschädigung gewährt, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet, jedoch höchstens 29 EUR je Stunde beträgt. Die Entschädigung beträgt bis zu 55 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 20 Tagen herangezogen oder innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen an mindestens sechs Tagen ihrer regelmäßigen Erwerbstätigkeit entzogen werden. Sie beträgt bis zu 73 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 50 Tagen herangezogen werden.

    Für die Entschädigung der Handelsrichter gilt eine Sonderregelung.

    Ansprechpartner

    Arbeitsgericht Würzburg (ArbG WÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 33

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5129

    97001 Würzburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arbg-wue.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=61665185319Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61665185319Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 26016-0

    Fax: +49 931 26016-303

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialgericht Würzburg (SG WÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 33

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 6440

    97014 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr


    Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet - nachmittags nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sg-wue.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29442955321Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 3087-0

    Fax: +49 931 3087-300

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgericht Schweinfurt (LG SW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüfferstr. 1

    97421 Schweinfurt

    Postfachadresse

    Postfach 4320

    97411 Schweinfurt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lg-sw.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=26110345165Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26110345165Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 542-0

    Fax: +49 9721 542-290

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Schweinfurt (AG SW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüfferstr. 1

    97421 Schweinfurt

    Postfachadresse

    Postfach 4040

    97420 Schweinfurt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=55665927159Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55665927159Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 542-0

    Fax: +49 9721 542-190

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg (VG WÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Burkarderstr. 26

    97082 Würzburg

    Postanschrift

    Burkarderstr. 26

    97082 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-w.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=8222118224Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8222118224Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 41995-0

    Fax: +49 931 41995-299

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Arbeitnehmer, die einen Verdienstausfall geltend machen, müssen eine Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie sind als ehrenamtliche/r Richter/-in tätig.

    Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung: Die Entschädigung wird nur gewährt, wenn die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Entschädigung bei dem Gericht beantragen, für das Sie tätig sind.

    Die entsprechenden Entschädigungsformulare werden in der Regel vom Gericht übermittelt.

    Die Erstattung der Kosten wird von der Gerichtsverwaltung abgewickelt.

    Fristen

    Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Amtsperiode geltend gemacht wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English