Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern Gewährung

    Ehrenamtliche Richter; Beantragung einer Entschädigung

    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter können eine Entschädigung beantragen (z. B. für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten).

    Beschreibung

    Bei den Arbeitsgerichten, bei den Sozialgerichten, bei den Verwaltungsgerichten, bei den Finanzgerichten, bei den Kammern für Handelssachen der Landgerichte (Handelsrichter) und teilweise bei den Strafgerichten (Schöffen) wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit vollem richterlichen Stimmrecht mit.

    Für die Tätigkeit wird nach § 15 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Entschädigung für

    • Notwendige Fahrtkosten (z.B. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kilometergeld bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs)
    • Aufwand (z.B. Tagegeld, Übernachtungsgeld)
    • sonstige Aufwendungen
    • Zeitversäumnis
    • Nachteile bei der Haushaltsführung und
    • Verdienstausfall

    gezahlt. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung sowie die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des JVEG.

    Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 EUR je Stunde.

    Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten neben der Entschädigung für Zeitversäumnis eine zusätzliche Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 EUR je Stunde. Ehrenamtliche Richter, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen ehrenamtlichen Richtern gleich. Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Für den Verdienstausfall wird eine zusätzliche Entschädigung gewährt, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet, jedoch höchstens 29 EUR je Stunde beträgt. Die Entschädigung beträgt bis zu 55 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 20 Tagen herangezogen oder innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen an mindestens sechs Tagen ihrer regelmäßigen Erwerbstätigkeit entzogen werden. Sie beträgt bis zu 73 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 50 Tagen herangezogen werden.

    Für die Entschädigung der Handelsrichter gilt eine Sonderregelung.

    Ansprechpartner

    Arbeitsgericht Nürnberg (ArbG N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Roonstr. 20

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    Großkundenadresse

    90336 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arbg-n.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=77109638317Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77109638317Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 98236-06

    Fax: +49 911 98236-630

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialgericht Nürnberg (SG N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weintraubengasse 1

    90403 Nürnberg

    Postfachadresse

    Postfach 81 04 05

    90249 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sg-n.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95887401320Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 20583-0

    Fax: +49 911 2419303

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgericht Ansbach (LG AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 4

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 610

    91511 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Sprechzeiten: täglich von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lg-an.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=75777014164Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75777014164Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 58-0

    Fax: +49 981 58-211

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach (VG AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 24-28

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Promenade 24-28

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Der Versand per E-Mail ist nicht geeignet, um rechtswirksam dem Gericht Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher derartige Schreiben ausschließlich per Post oder Telefax zu.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-an.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=4333233216Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4333233216Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 1804-0

    Fax: +49 981 1804-271

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Ansbach (AG AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 8

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 609

    91511 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-an.bayern.de

    De-Mail: ag-ansbach@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=63110436145Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63110436145Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 58-0

    Fax: +49 981 58-405

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Arbeitnehmer, die einen Verdienstausfall geltend machen, müssen eine Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie sind als ehrenamtliche/r Richter/-in tätig.

    Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung: Die Entschädigung wird nur gewährt, wenn die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Entschädigung bei dem Gericht beantragen, für das Sie tätig sind.

    Die entsprechenden Entschädigungsformulare werden in der Regel vom Gericht übermittelt.

    Die Erstattung der Kosten wird von der Gerichtsverwaltung abgewickelt.

    Fristen

    Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Amtsperiode geltend gemacht wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English