Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

    Beschreibung

    Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

    Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

    In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

    In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

    In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

    In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

    Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

    • Elterngeld
    • Bayerisches Familiengeld
    • Familienerholung in Familienferienstätten

    Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

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    86159 Augsburg

    Postanschrift

    86135 Augsburg

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    Bezirk Schwaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafnerberg 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

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    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-schwaben.de

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    Landratsamt Neu-Ulm - FB 52 - Soziales und Senioren (LRA NU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Berblinger-Straße 6

    89231 Neu-Ulm

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    Albrecht-Berblinger-Straße 6

    89231 Neu-Ulm

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    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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    E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de

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    Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim (Standort 1)

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    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

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    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

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    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim (Standort 2)

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    Hausanschrift

    Kirchstraße 14

    89291 Holzheim

    Postanschrift

    Kirchstraße 14

    89291 Holzheim

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    E-Mail: ewo@vg-pfaffenhofen.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023

    Stichwörter

    Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser

    Sprachversion

    Deutsch

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