Soziale Angelegenheiten; Auskunft
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.
Beschreibung
Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.
Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.
In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.
In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.
In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".
In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.
Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Familienerholung in Familienferienstätten
Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 605-1
Fax: +49 921 605-2900
Internet
Bezirk Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101152
95411 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberfranken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88220438384Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88220438384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 7846-0
Fax: +49 921 7846-90
Internet
Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 44 Soziales und Senioren (LRA LIF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels
Öffnungszeiten
Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Infos siehe:
Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1062257574403Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9571 18-0
Fax: +49 9571 18-1099
Internet
Gemeinde Altenkunstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@altenkunstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44108819494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9572 387-0
Fax: +49 9572 387-870
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.11.2024
Stichwörter
Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser