Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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Ansprechpartner
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassung@zulassungsstelle-coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2842867749285Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 514-9595
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen