Personensorge; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Beschreibung
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).
Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Landratsamt Bad Kissingen
Online-Dienste
Jugendamt - Antrag auf Unterhaltsberatung
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Jugendamt - Antrag auf Volljährigenberatung
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)
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Hausanschrift
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Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
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E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 21.08.2024
Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Landratsamt Bad Kissingen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Kissingen am 16.10.2024
Stichwörter
Umgangsrecht, Umgangs- und Sorgerecht