Vertriebenenausweis; Beantragung einer Zweitschrift

    Vertriebene mit Vertriebenenausweis können eine Zweitschrift erhalten.

    Beschreibung

    Vertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.

    Der Vertriebenenausweis wurde zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft zur Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen vor dem 01.01.1993 ausgestellt. Er wurde durch die Bescheinigung gem. § 15 Abs. 1 BVFG abgelöst.

    Die Entscheidung über die Ausstellung einer Zweitschrift eines bereits erteilten Vertriebenenausweises liegt bei der Ausstellungsbehörde. 

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

    Fax: +49 911 2352-100

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis (Kopie der Vorder- und Rückseite)

    Voraussetzungen

    Es wurde bereits ein Vertriebenenausweis von einer Behörde des Freistaates Bayern ausgestellt.

    Antragsberechtigt sind die Personen, für die der Vertriebenenausweis seinerzeit ausgestellt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Es genügt ein kurzer, formloser Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. Vertriebenenausweis verloren oder nicht mehr auffindbar) und Grund (Behörde oder Rentenversicherung verlangt die Vorlage der Bescheinigung). Sie müssen eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) einreichen und die aktuelle Adresse angeben.

    Der Antrag kann per E-Mail oder per Post bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständigen Angaben bzw. Unterlagen innerhalb von zwei bis drei Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hilfreich ist die Angabe, von welcher Behörde seinerzeit der Vertriebenenausweis ausgestellt wurde, ferner zur Recherche die Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum und, sofern der Antragsteller bei Einreise unter 16 Jahre alt war, die Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Eltern.

    Für Spätaussiedler wurde als Nachweis ab 01.01.1993 bis 31.12.2004 von den Ausgleichsämtern eine Spätaussiedlerbescheinigung ausgestellt. Hinsichtlich der Beantragung und Ausstellung einer Zweitschrift einer bereits erteilten Bescheinigung gelten die vor- bzw. nachstehend genannten Hinweise analog.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024

    Stichwörter

    Flüchtlinge, Spätaussiedlerbescheinigung, Vertreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English