Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (097710112000): Ergänzung: Gemeinde Affing
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Erteilung einer Gehnehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals online stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals
Sie können einen Antrag auf Erteilung einer Gehnehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals online stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Affing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mühlweg 2
86444 Affing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@affing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07219955489Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8207 9600-0
Fax: +49 8207 8645
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (097710112000): Ergänzung: Gemeinde Affing
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Affing am 23.04.2024
Stichwörter
Friedhof