Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schmiedgasse 1
91790 Nennslingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-nennslingen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=68885140808Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68885140808Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9147 9411-0
Fax: +49 9147 9411-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024