Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses

    Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.

    Beschreibung

    Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.

    Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.

    Hinweise für Sonstiges (092740184000): Ergänzung: Stadt Vilsbiburg

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung eines Gartenwasserzählers

    ID: L100042_192777.-153593

    Beschreibung

    Sie können die Genehmigung zur Nutzung eines Gartenwasserzählers online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadtwerke Vilsbiburg - Strom, Wasser, Wärme, Anrufsammeltaxi

    Adresse

    Hausanschrift

    Kindlmühlestraße 1

    84137 Vilsbiburg

    Postfachadresse

    Postfach 1246

    84132 Vilsbiburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/617843847971Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8741 9644-0

    Fax: +49 8741 9644-24

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (092740184000): Ergänzung: Stadt Vilsbiburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Vilsbiburg am 28.11.2024

    Stichwörter

    Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser

    Sprachversion

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