Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Hinweise für Sonstiges (091760126000): Ergänzung: Markt Gaimersheim
Online-Dienst
Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag zum Einbau eines GartenwasserzählersHier können Sie den Einbau eines Gartenwasserzählers beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Markt Gaimersheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 3
85080 Gaimersheim
Kontakt
E-Mail: info@gaimersheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21664065561Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8458 3244-0
Fax: +49 8458 3244-13
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091760126000): Ergänzung: Markt Gaimersheim
Fachlich freigegeben durch Markt Gaimersheim am 27.11.2024
Stichwörter
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