Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Beschreibung
Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.
Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.
Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Oberviechtach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach
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Antrag auf Ermäßigung der Entwässerungsgebühr
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach - Sachgebiet 14 - Personalamt (VG‚ Gemeinden Gleiritsch‚ Teunz und Niedermurach‚ Zweckverband)‚ Gewerbesteuer
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bezirksamtsstraße 5
92526 Oberviechtach
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-oberviechtach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/348415872616Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9671 9200-17
Fax: +49 9671 9200-49
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Oberviechtach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach am 27.11.2024
Stichwörter
Abwasser, Kanalbaubeitrag, Kanalbaubeiträge