Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen allgemein- und berufsbildender Einrichtungen für Wirtschaftsberufe Ausstellung / Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für von Privaten betriebene Zoos (zoologische Einrichtungen, Tierparks) Ausstellung / Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen allgemein- und berufsbildender Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil- und sozialen Berufe Ausstellung

    Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen

    Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und auf Berufe oder Prüfungen vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Diese Bescheinigung ist dem Finanzamt vorzulegen und führt in der Regel zur Befreiung von der Umsatzsteuer für die unmittelbar dem Bildungszweck dienenden Leistungen.

    Die Befreiungswirkung kann auch auf die für Ihre Einrichtung tätigen freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten ausgedehnt werden.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Erteilung der Bescheinigung setzt voraus, dass Sie ordnungsgemäß auf einen Beruf - hierzu gehört auch die Weiterbildung in einem Beruf - oder auf eine Prüfung vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Antragsformblätter sind bei der zuständigen Regierung erhältlich und unter "Formulare" abrufbar. Der Antrag ist bei der Regierung einzureichen, in deren Bereich die Maßnahmen ganz oder überwiegend durchgeführt werden.

    Dem Antrag beizufügen sind die im Antragsformular genannten Unterlagen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.

    Kosten

    Es besteht ein Gebührenrahmen von 25 - 600 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English