Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Bad Steben - Fundamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 2
95138 Bad Steben
Kontakt
E-Mail: einwohneramt@badsteben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/874734671929Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9288 74-0
Fax: +49 9288 74-43
Internet
Markt Bad Steben - Einwohneramt / Standesamt
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Hausanschrift
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Hauptstraße 2
95138 Bad Steben
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E-Mail: einwohneramt@badsteben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/015623507931Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9288 74-0
Fax: +49 9288 74-43
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag