Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Hagelstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 4
93095 Hagelstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags ist in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr nur das Bürgerbüro besetzt. Terminvereinbarung Bürgerbüro: https://hagelstadt.auf-termin.de/ Mittwochs ist die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@hagelstadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33663981579Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33663981579Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9453 39798-0
Fax: +49 9453 39798-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag