Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Taufkirchen - Fachbereich Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
82018 Taufkirchen
Öffnungszeiten
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Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Montag und Freitag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mittwoch geschlossen!
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4433314754519Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 666722-0
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag