Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Beschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn - SG 35 - Veterinäramt, gesundheitlicher Verbraucherschutz (LRA PAN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5245766578503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
Rechtsgrundlage(n)
- § 43 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Rechtsbehelf
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.02.2025
Stichwörter
Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung