Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (097740162000): Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Hinweise für Sonstiges (097740162000): Ergänzung: Markt Neuburg a.d.Kammel
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 31 - Mobilität (LRA GZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200157
89308 Günzburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verkehrsmanagement@landkreis-guenzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9300649716515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 95-999
Fax: +49 8221 95-240
Markt Neuburg a.d.Kammel
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bergstr. 2
86476 Neuburg a.d.Kammel
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@neuburg-ka.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64885868651Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64885868651Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8283 9985-0
Fax: +49 8283 9985-29
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Sonstiges (097740162000): Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Günzburg am 15.02.2024
Hinweise für Sonstiges (097740162000): Ergänzung: Markt Neuburg a.d.Kammel
Fachlich freigegeben durch Markt Neuburg a.d.Kammel am 24.09.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung