Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Rottal-Inn: Ergänzung: Landratsamt Rottal-Inn

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste

    ID: L100042_128870.-128752

    Beschreibung

    Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Markt Arnstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    94424 Arnstorf

    Postanschrift

    Marktplatz 8

    94424 Arnstorf

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 11:45 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arnstorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30664352499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8723 9610-0

    Fax: +49 8723 9610-40

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    Landratsamt Rottal-Inn - SG 63 - Verkehrswesen (LRA PAN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestr. 18

    84347 Pfarrkirchen

    Postanschrift

    Ringstraße 4

    84347 Pfarrkirchen

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5379988794503Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8561 20-820

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Rottal-Inn: Ergänzung: Landratsamt Rottal-Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rottal-Inn am 15.02.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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