Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Mammendorf (VGem): Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Hinweise für Mammendorf (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von ParkerleichterungenFür Handwerker oder Handelsvertreter, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen und für im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, können Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum erteilt werden.
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 42-1 Straßenverkehrsbehörde (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ffb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5617547120497Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-963
Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Augsburger Str. 12
82291 Mammendorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vgmammendorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49440715804Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49440715804Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8145 84-0
Fax: +49 8145 1225
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Mammendorf (VGem): Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 03.07.2024
Hinweise für Mammendorf (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf am 27.11.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung