Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Sonstiges (091720130000): Ergänzung: Gemeinde Saaldorf-Surheim

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

    ID: L100042_197477.-169394

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.

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    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)

    ID: L100042_197478.-169394

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Berchtesgadener Land - Fachbereich 23 - Straßenverkehrswesen (LRA BGL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Straße 64

    83435 Bad Reichenhall

    Postanschrift

    Salzburger Straße 64

    83435 Bad Reichenhall

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-bgl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4403458464209Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8651 773-111

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    Gemeinde Saaldorf-Surheim

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    83416 Saaldorf-Surheim

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33774508705Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Sonstiges (091720130000): Ergänzung: Gemeinde Saaldorf-Surheim

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Saaldorf-Surheim am 28.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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