Schmutzwassergebühren Erhebung

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

    Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Johanniskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Hauptstr. 1

    84381 Johanniskirchen

    Postanschrift

    Obere Hauptstr. 1

    84381 Johanniskirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@johanniskirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50330531604Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50330531604Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8564 9608-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Stichwörter

    Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

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