Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Beschreibung
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Online-Dienste
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Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg OFr)
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6198739330322Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Landratsamt Forchheim - FB 44 Umweltschutz, Abfallrecht (LRA FO)
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91299 Forchheim
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Fax: +49 9191 86-4008
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 06.05.2024