Hausmüll Entsorgung / Bioabfall Entsorgung / Sperrmüll Entsorgung / Altpapier Entsorgung

    Abfall; Entsorgung

    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

    Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

    Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

    • Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
    • Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.

    Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

    Online-Dienste

    Anschlusspflicht, Müllbehälter, Müllgebühren

    ID: L100042_94455.-117090

    Beschreibung

    Zur An- oder Abmeldung von Müllgefäßen oder bei Eigentümerwechsel benutzen Sie bitte das Formular „Abfallwirtschaft“. Verantwortlich für den Anschluss des Grundstücks ist immer der Grundstückseigentümer, so dass dieser normalerweise auch den Antrag stellt. Sind Sie Mieter, Mietkäufer oder Pächter, benötigen Sie daher zumindest die Unterschrift des Grundstückseigentümers oder Zustellvertreters auf diesem Antrag.

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    • Anschlusspflicht, Müllbehälter, Müllgebühren

      Zur An- oder Abmeldung von Müllgefäßen oder bei Eigentümerwechsel benutzen Sie bitte das Formular „Abfallwirtschaft“. Verantwortlich für den Anschluss des Grundstücks ist immer der Grundstückseigentümer, so dass dieser normalerweise auch den Antrag stellt. Sind Sie Mieter, Mietkäufer oder Pächter, benötigen Sie daher zumindest die Unterschrift des Grundstückseigentümers oder Zustellvertreters auf diesem Antrag.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Antrag auf kostenlose Windeltonne bzw. Restmüllgebührenermäßigung

    ID: L100042_138300.-117090

    Beschreibung

    Familien bzw. Erziehungsberechtigte mit mindestens zwei Windelkindern (die 42 Lebensmonate noch nicht vollendet haben), denen eine 120 l-Mülltonne nicht ausreicht und darüber hinaus weiteres Restmüllvolumen benötigen, erhalten auf Antrag ein zusätzliches Restabfallvolumen (sog. Windeltonne) von 60 Litern. Dies kann entweder eine kostenfreie 60 l- Restmüllmarke oder eine Gebührenermäßigung von 82,00 € auf eine größere Restmülltonne sein.

    Online erledigen

    • Antrag auf kostenlose Windeltonne bzw. Restmüllgebührenermäßigung
      Familien bzw. Erziehungsberechtigte mit mindestens zwei Windelkindern (die 42 Lebensmonate noch nicht vollendet haben), denen eine 120 l-Mülltonne nicht ausreicht und darüber hinaus weiteres Restmüllvolumen benötigen, erhalten auf Antrag ein zusätzliches Restabfallvolumen (sog. Windeltonne) von 60 Litern. Dies kann entweder eine kostenfreie 60 l- Restmüllmarke oder eine Gebührenermäßigung von 82,00 € auf eine größere Restmülltonne sein.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 23 Kreisentwicklung, komm.Umweltschutz-Abfallwirtschaft (LRA NM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 1

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postfachadresse

    Postfach 1405

    92304 Neumarkt i.d.OPf.

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:

    Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!

     

    Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
    Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
    Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de

    De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/909194041607Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9181 470-0

    Fax: +49 9181 470-1320

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 19.04.2024

    Stichwörter

    Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English