Infektionskrankheiten; Beratung
Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.
Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er informiert z. B. darüber, wie man sich im Ernstfall verhalten soll, wie die Übertragungswege sind und wie groß die Ansteckungsgefahr ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung und beraten beim Auftreten einer Infektionskrankheit wie z. B. Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken über Hygiene-Vorgaben sowie korrekte Verhaltensweisen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Neben allgemeinen Auskünften zu Infektionskrankheiten wird auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und in bestimmten Fällen auch kostenlose Untersuchungen (z.B. auf HIV/AIDS) angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach - 51 Gesundheitsamt (LRA KU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1660
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/200860416614Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9221 707600
Fax: +49 9221 707606
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf, erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.12.2023