Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)

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    Postfachadresse

    Postfach 2520

    91013 Erlangen

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    Gemeinde Kalchreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Postanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de

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    Internet

    Sprachversion

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    Staatliches Bauamt Nürnberg (StBA N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollhof 6

    90443 Nürnberg

    Postfachadresse

    Postfach 47 57

    90025 Nürnberg

    Kontakt

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00777189127Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 911 24294-699

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    Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg (StBA ER)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlenplatz 18

    91054 Erlangen

    Postfachadresse

    Postfach 3529

    91023 Erlangen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbaer.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42999349140Sicheres Kontaktformular

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    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English