Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Beschreibung
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.
Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für bebaute Grundstücke
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für bebaute GrundstückeMit diesem Antrag können Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für bebaute Grundstücke online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für Sondereigentum (Wohnungs-/Teileigentum)
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- Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für Sondereigentum (Wohnungs-/Teileigentum)Mit diesem Antrag können Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für Sondereigentum (Wohnungs-/Teileigentum) online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für unbebaute Grundstücke
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- Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für unbebaute GrundstückeMit diesem Antrag können Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für unbebaute Grundstücke online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gutachterausschuss@lra-ffb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/823740978793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-450
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 10 f. Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGAV)
- Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 25.11.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 15.02.2024