Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

    Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.

    Beschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

    Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.

    Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für bebaute Grundstücke

    ID: L100042_132253.-128856

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag können Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für bebaute Grundstücke online beantragen.

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    Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für Sondereigentum (Wohnungs-/Teileigentum)

    ID: L100042_132254.-128856

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    Mit diesem Antrag können Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für Sondereigentum (Wohnungs-/Teileigentum) online beantragen.

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    Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise für unbebaute Grundstücke

    ID: L100042_132252.-128856

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag können Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für unbebaute Grundstücke online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürstenfeldbruck - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (LRA FFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Str. 32

    82256 Fürstenfeldbruck

    Postfachadresse

    Postfach 1461

    82244 Fürstenfeldbruck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gutachterausschuss@lra-ffb.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/823740978793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8141 519-0

    Fax: +49 8141 519-450

    Internet

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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