Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

    Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst gehört nicht zur Straßenbaulast. Eine straßenrechtliche Verpflichtung zu einem generellen Winterdienst auf Straßen oder bestimmten Straßenklassen besteht nicht. Aus der im bürgerlichen Recht wurzelnden Verkehrssicherungspflicht können sich im Einzelfall vor allem in Ortsdurchfahrten Winterdienstpflichten für den Straßenbaulastträger ergeben, die aber je nach Situation vor Ort räumlich oder sachlich stark eingeschränkt sind. Auf der freien Strecke besteht bei Schnee- und Eisglätte eine Streupflicht nur bei besonders gefährlichen Straßenstellen (Fahrbahnstellen). Abgesehen davon ist der Winterdienst eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers.

    Winterdienst außerhalb der geschlossenen Ortslage

    Die Autobahn GmbH des Bundes hat auf Bundesautobahnen einen freiwilligen 24h-Winterdienst eingerichtet, um nach Möglichkeit eine durchgängige Befahrbarkeit zu gewährleisten. Auf letztere hat der Verkehrsteilnehmer aber keinen Rechtsanspruch.

    Auch auf den sonstigen Straßen in staatlicher Verwaltung (Bundes-, Staats- und verwaltete Kreisstraßen) wird außerorts der freiwillige Winterdienst nur am Tag durchgeführt; je nach Bedeutung der Straße für den überörtlichen, den Berufsverkehr oder Linienbusverkehr wird sie von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr befahrbar gehalten. In der Nachtzeit ist eine (uneingeschränkte) Befahrbarkeit nicht gewährleistet.

    Allgemein gilt, dass bei starken, lang anhaltenden Schneefällen zeitweise auch schneebedeckte Fahrbahnen in Kauf genommen werden müssen. Selbst auf Autobahnen ist dann die Befahrbarkeit nur eingeschränkt möglich. Mit kritischen Straßenverhältnissen ist auch bei starken Schneeverwehungen und Eisregen zu rechnen.

    Öffentlicher Winterdienst und private Vorsorge müssen sich daher ergänzen. Zur privaten Vorsorge gehören im Winter insbesondere

    • das rechtzeitige Ausrüsten der Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung (§ 2 Straßenverkehrsordnung)
      sowie
    • ein den winterlichen Fahrbahnverhältnissen angepasstes Fahrverhalten.

    Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage

    Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist es Aufgabe der Gemeinde, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.

    Die Gemeinden haben außerdem die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die Anlieger bzw. Hinterlieger zu verpflichten, die Gehwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück erschließenden öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen bzw. wenn kein Gehweg oder gemeinsamer Geh- und Radweg besteht, diese öffentlichen Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite in sicherem Zustand zu erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Augsburg (LRA A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenplatz 4

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    86136 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77442619393Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77442619393Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3102-0

    Fax: +49 821 3102-2209

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Altenmünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86450 Altenmünster

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86450 Altenmünster

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@altenmuenster.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77664373494Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77664373494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8295 9690-0

    Fax: +49 8295 9690-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Seidlstr. 7-11

    80335 München

    Postfachadresse

    Postfach 200131

    80001 München

    Kontakt

    E-Mail: suedbayern@autobahn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5110982278Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 54552-0

    Fax: +49 89 54552-3200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatliches Bauamt Augsburg (StBA A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinstraße 10

    86150 Augsburg

    Postfachadresse

    Postfach 10 20 45

    86010 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbaa.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77221565141Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 2581-0

    Fax: +49 821 2581-214

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English