Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

    Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah. 

    Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eisingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrer-Henninger-Weg 10

    97249 Eisingen

    Postanschrift

    Pfarrer-Henninger-Weg 10

    97249 Eisingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@eisingen.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09664149543Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09664149543Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9306 9063-0

    Fax: +49 9306 9063-51

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Stichwörter

    Überwachung des baulichen Zustands von Gebäuden, Überwachung des baulichen Zustands von Wohnungen, Unbewohnbarkeitserkärung, Wohnmissstände

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English